Deutscher Landseer Club e.V.

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Name des Landseers*:

Geschlecht*:

Zuchtbuch-Nr.*:

Wurfdatum*:

Vater*:

Mutter*:

Züchter*:


Meldung zur Clubschau am 11. Mai 2024*:


Meldung zur Clubschau am 12. Mai 2024*:


Mit wie vielen Personen möchten Sie am gemeinsamen Beisammensein teilnehmen?*


Name des Besitzers*:

Straße + Haus-Nr.*:

Plz + Ort*:

Telefon:

E-Mail-Adresse*:

Bitte zahlen Sie per Überweisung auf das Konto des DLC e.V.

IBAN DE52 46650005 0000075523
BIC(SW|FT): WELADED1ARN
Sparkasse Arnsberg-Sundern

Die Zahlung der Meldegebühr(en) hat bis zum jeweiligen Meldeschluss zu erfolgen.
Bei Zahlung nach dem Meldeschluss werden 10,-€ Gebühren für erschwertes Inkasso erhoben! 
Ein Nichterscheinen trotz Anmeldung entbindet nicht von der Zahlung der Meldegebühr(en). 

Meldebedingungen

Spezial – Zuchtschau

Die Zuchtschau wird nach der gültigen Zuchtschau-Ordnung des VDH durchgeführt. Die CAC werden nach den Vergabebestimmungen des VDH bzw. den Statuten des DLC vergeben.

Zugelassen und in den Katalog aufgenommen werden nur Landseer, die im Eigentum von DLC-Mitgliedern stehen. Die Hunde müssen am Tage der Ausstellung mindestens den vierten Lebensmonat vollendet haben. Ferner müssen sie rechtzeitig ordnungsgemäß gemeldet und in einem vom VDH und der FCI anerkannten Zuchtbuch der Rasse eingetragen sein.

Alle teilnehmenden Hunde müssen gültig gegen Tollwut geimpft sein, Nachweis mit Impfpass erforderlich. Die pünktliche Vorführung des Hundes im Ring ist Angelegenheit des Ausstellers. Hunde, für die eine Annahmebestätigung (Zulassung) nicht erteilt worden ist, ebenso wie kranke, krankheitsverdächtige, mit Ungeziefer behaftete Hunde, ungeimpfte Welpen dürfen nicht in das Ausstellungsgelände gebracht werden. Die Ahnentafel der gemeldeten Hunde ist mitzubringen und auf Aufforderung vorzulegen. Zur Meldung in der Championklasse berechtigen ausschließlich folgende Titel, die zum Zeitpunkt der Meldung bestätigt sein müssen.

Der Nachweis für die Vergabe des Titels ist auf Verlangen vorzulegen:
• Internationaler Schönheits-Champion
• Nationaler Schönheits-Champion (z.B. Dt. od. Belg.-Champion)
• Deutscher Champion (VDH)
• Deutscher Champion (DLC)

Die Formwertnoten lauten:

Für die Offene-, die Veteranen-, die Zwischen-, und die Championklasse:
Vorzüglich (V), Sehr Gut (SG), Gut (G), Genügend (Ggd), Disqualifiziert (Disq).

Für die Jugendklasse:
Vorzüglich (V), Sehr Gut (SG), Gut (G), Genügend (Ggd), Disqualifiziert (Disq).

Für die Jüngstenklasse:
Vielversprechend (vv), versprechend (v), wenig versprechend (wv).

Für die Baby-Klasse:
Vielversprechend (vv), versprechend (v), wenig versprechend (wv).


Liebhaber - Show

Die Show wird in Anlehnung an die Ordnungen des VDH durchgeführt. Die Hunde müssen rechtzeitig ordnungsgemäß gemeldet sein.
Zugelassen sind Landseer (VDH/FCI), die mit einer Zucht- und /oder Ausstellungssperre versehen sind, eine Mitgliedschaft im DLC ist nicht Voraussetzung.

Die Beurteilung erfolgt in 2 Gruppen, nach Rüden und Hündinnen getrennt:

Junghunde: 6 bis 18 Monate
Erwachsene: ab 18 Monate
Stichtag für die Zuordnung ist der Tag vor der Show.

Alle teilnehmenden Hunde müssen gültig gegen Tollwut geimpft sein. Die pünktliche Vorführung des Hundes im Ring ist Angelegenheit des Ausstellers. Hunde, für die eine Annahmebestätigung (Zulassung) nicht erteilt worden ist, ebenso wie kranke, krankheitsverdächtige, mit Ungeziefer behaftete Hunde und nicht geimpfte Welpen dürfen nicht in das Ausstellungsgelände gebracht werden.
Die Beurteilung wird in Anlehnung an einen Richterbericht erfolgen, jeder Landseer erhält eine Urkunde und einen ausführlichen Bewertungsbogen.


Auszug aus der Amtsveterinär - Anordnung

Die Veranstaltung wird vom Amtstierarzt überwacht. Seinen Anordnungen ist von der Ausstellungsleitung und von den Teilnehmern unbedingt Folge zu leisten.
Hunde, die auf Veranstaltungen gebracht werden, müssen nachweislich spätestens drei Wochen und frühestens zwölf Monate vor Beginn der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft worden sein (vgl. EU-Bestimmungen). Der Nachweis der Impfung ist durch eine tierärztliche Bescheinigung (Impfpass) zu erbringen, aus der folgende Angaben hervorgehen müssen:
• Name und Wohnort des Tierhalters,
• Rasse und Geschlecht des Tieres,
• Farbe und besondere Kennzeichen,
• Datum der Impfung (Gültigkeitsdauer für in Deutschland abgegebene Impfstoffe 12 Monate) und)
• Art, Hersteller und Kontrollnummer des verwendeten Impfstoffes. 

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