Top 15.1 – Festlegung und Abstimmung über Aufnahme einer Verfahrensweise, die es erlaubt in Ausnahmesituationen in denen die Zuchtzulassung, die Wurfabnahme, die Zuchtstättenbegutachtung etc. eingeschränkt sind, die satzungsgemäßen Ziele des Vereins weiterhin zu gewährleisten. (Bezug zu § 1 Absatz 3 der Zuchtbestimmungen)
Durch die sog. "Corona-Pandemie" ist es nicht zumutbar, dass die Zuchtwarte Besichtigungen von Zuchtstätten und Wurfabnahmen vornehmen. Hinzu kommen noch die kurzfristigen Maßnahmen vom Bund, den Ländern und den Kommunen die teilweise eine Planung unmöglich machen. Darüber hinaus finden sehr wenige Ausstellungen statt, sodass Zuchtzulassungen gemäß den Zuchtbestimmungen des DLC fast gar nicht zu erreichen sind.
Wie bereits in Saarwellingen erfolgreich mit sehr gutem Hygienekonzept durchgeführt, gehen wir davon aus die Clubschauen in 2021 realisieren zu können.
Nach eingehender Diskussion wurde – um die Qualität der Zucht weiterhin zu gewährleisten - folgende Verfahrensweise in Bezug auf Zuchtstättenbesichtigungen, Wurfabnahmen und Zuchtzulassungen einstimmig beschlossen:
- 06.11.2020 -